Brauerei

Teilnahmebedingungen

1. Allgemeine Bedingungen
2. Und so funktioniert es
3. Auswahl der Spenden
4. Datenschutzbestimmungen
5. Haftungsbeschränkungen
6. Sonstiges

1. Allgemeine Bedingungen

1.1 Die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal (im Folgenden „Krombacher“), vergibt im Rahmen ihrer Krombacher Spendenaktion 100 Spenden in Höhe von jeweils 2.500 Euro an als gemeinnützig anerkannte eingetragene Vereine mit Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland. Natürliche Personen können jeweils einen solchen Verein für eine Spende vorschlagen.

1.2

Aktionszeitraum für Vorschlag-Einreichungen: 05.10.2026 – 18.10.2026.

Teilnahmeschluss für die Einreichungen ist der 18.10.2026 um 23:59:59 Uhr.

Aktionszeitraum für Abstimmung ist voraussichtlich: 02.11.2026 – 15.11.2026

Teilnahmeschluss für die Abstimmung ist der 15.11.2026 um 23:59:59 Uhr.

Vorschläge einreichen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland. Sollte der Vorschlag einer teilnehmenden Person ausgewählt werden, stimmt sie zu, im Rahmen der Spendenaktion richtige Angaben zu ihrer Person zu machen.

Diese Spendenaktion unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 

2. Und so funktioniert es

2.1 Um eine gemeinnützige Institution für eine Spende vorzuschlagen, loggt sich der Teilnehmer mit seinem Krombacher+Account ein und füllt das Formular mit seinem Vorschlag für eine Spende auf der Krombacher Website (www.krombacher.de/spendenaktion) aus.

2.2 Sowohl Sitz als auch Hauptwirken der vorgeschlagenen gemeinnützigen Institutionen müssen in Deutschland liegen.

2.3 Um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Institution gemeinnützig ist, dürfen nur eingetragene Vereine (e. V.) vorgeschlagen werden. Zudem behält sich Krombacher vor, eine Bestätigung des jeweiligen Vereines zur Gemeinnützigkeit anzufragen, d. h. es muss dann bestätigt werden, dass es eine gültige Feststellung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes gibt. Ferner können Institutionen ausgeschlossen werden, die zum Zeitpunkt der Teilnahme eine Sponsoring-, Liefer- oder Kooperationsbeziehung mit einer anderen Brauerei oder Biermarke als Krombacher unterhalten oder innerhalb der vergangenen fünf Jahre bereits eine Geldspende der Krombacher Brauerei erhalten haben, beispielsweise im Rahmen der Krombacher Spendenaktion, der Vereinsliebe oder der Musikliebe.

2.4 Mit dem Einsenden des Vorschlags erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.

2.5 Einsendungen nach dem Teilnahmeschluss werden bei der Krombacher Spendenaktion 2026-2027 nicht berücksichtigt.

3. Auswahl der Spenden

3.1 Krombacher ist berechtigt, unter allen bis zum 18.10.2026 vorgeschlagenen gemeinnützigen Institutionen eine Vorauswahl zu treffen. Berücksichtigt werden dabei insbesondere folgende Mindestkriterien: 

·      Form- und fristgerechte Einreichung, 

·      Vollständige Angaben, 

·      Nachweis der Gemeinnützigkeit

·      Sitz und Tätigkeitsschwerpunkt in Deutschland, 

·      Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Vorgaben und den festgelegten Fördergrundsätzen sowie 

·      Das Nichtvorliegen eines Ausschlussgrundes nach Ziffer 2.3

Die im Rahmen der Vorauswahl berücksichtigten Institutionen werden anschließend unter www.krombacher.de/spendenaktion veröffentlicht. Alle Inhaber eines Krombacher+-Accounts können bis zum 15.11.2026 für eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl abstimmen. Pro Krombacher+-Account kann jeweils eine Stimme abgegeben werden. Das Timing kann Änderungen unterliegen.

3.2. Die 50 gemeinnützigen Institutionen, welche nach Ablauf des 15.11.2026 die meisten Stimmen erhalten haben, erhalten jeweils eine Spende in Höhe von 2.500 €. Das Timing unterliegt Änderungen. Weitere 50 Vereine werden durch ein von Krombacher eingesetztes Gremium ausgewählt. Bei der Auswahl werden insbesondere der gemeinnützige Zweck, die gesellschaftliche beziehungsweise regionale Wirkung des Engagements, die konkrete Verwendung der Spende sowie eine ausgewogene Berücksichtigung unterschiedlicher Tätigkeitsbereiche berücksichtigt. Eine gleichmäßige Verteilung auf die genannten Bereiche wird nicht geschuldet.

3.3 Für alle eingereichten Vorschläge gilt: Krombacher behält sich zu jeder Zeit vor, Vorschläge über Institutionen, die nicht ihren Sitz in Deutschland haben oder nicht hauptsächlich in Deutschland wirken, von der Abstimmung auszuschließen Krombacher kann einen Verein von der Aktion ausschließen, wenn 

a) die Teilnahmevoraussetzungen nicht oder nicht mehr erfüllt sind,

 b) unrichtige oder irreführende Angaben gemacht wurden,

 c) der Verein oder für ihn handelnde Personen die Abstimmung manipulieren oder dies versuchen,

 d) die Tätigkeit oder der konkrete Verwendungszweck der Spende gegen geltendes Recht verstößt oder

e) konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Förderung erhebliche Reputationsschäden für Krombacher verursachen würde.

Vor einem Ausschluss wird der betroffene Verein grundsätzlich angehört, soweit nicht besondere Umstände einen sofortigen Ausschluss rechtfertigen.

3.4 Jede Spende durch Krombacher erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Ein Anspruch eines Teilnehmers, eines Krombacher+-Account Inhabers oder einer gemeinnützigen Institution auf die Spende besteht nicht. Ein Anspruch eines ausgewählten Vereins entsteht erst mit schriftlicher Bestätigung der Spendenzusage durch Krombacher und steht unter der Voraussetzung, dass sämtliche Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die erforderlichen Nachweise fristgerecht erbracht werden.

3.5 Die Abstimmung darf ausschließlich persönlich und über einen ordnungsgemäß eingerichteten Krombacher+-Account erfolgen. Jede Form der Manipulation oder versuchten Manipulation des Abstimmungsverfahrens ist unzulässig. Hierzu zählen insbesondere die automatisierte oder technisch generierte Abgabe von Stimmen, die Nutzung mehrerer Accounts durch dieselbe Person zur Abgabe zusätzlicher Stimmen, der Einsatz von Bots, Skripten oder vergleichbaren technischen Hilfsmitteln sowie die Umgehung technischer Beschränkungen des Abstimmungssystems.

Bei konkreten Anhaltspunkten für eine Manipulation oder einen Manipulationsversuch ist Krombacher berechtigt, die betroffenen Stimmen nach entsprechender Prüfung nicht zu berücksichtigen bzw. nachträglich aus der Wertung zu nehmen. Krombacher kann zudem die für die Manipulation verwendeten Accounts von der weiteren Abstimmung ausschließen. Sofern die Manipulation einem vorgeschlagenen Verein zurechenbar ist, kann Krombacher diesen Verein bei einem erheblichen oder wiederholten Verstoß von der weiteren Teilnahme an der Spendenaktion ausschließen.

4. Datenschutzbestimmungen

Die Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.krombacher.de/datenschutz.

5. Haftungsbeschränkungen

5.1 Krombacher haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

5.2 In sonstigen Fällen haftet Krombacher – soweit in Ziffer 5.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Krombacher vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 5.3 ausgeschlossen.

5.3 Die Haftung von Krombacher für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.

6. Sonstiges

6.1 Krombacher behält sich das Recht vor, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit der Spendenaktion einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen den Veranstalter.

6.2 Krombacher kann die Aktion aus wichtigem Grund ändern, vorübergehend aussetzen oder vorzeitig beenden, wenn eine ordnungsgemäße Durchführung aus tatsächlichen, rechtlichen oder technischen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Dies gilt insbesondere bei technischen Störungen, Manipulationen, rechtlichen Verboten oder sonstigen Umständen, die außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs von Krombacher liegen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt. Änderungen werden in geeigneter Weise auf der Aktionsseite bekannt gegeben.

6.3 Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Krombacher gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

6.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.