1. Allgemeine Bedingungen
2. Und so funktioniert es
3. Auswahl der Spenden
4. Datenschutzbestimmungen
5. Haftungsbeschränkungen
6. Sonstiges
1.1 Die Krombacher Brauerei Bernhard Schadeberg GmbH & Co. KG, Hagener Straße 261, 57223 Kreuztal (im Folgenden „Krombacher“), vergibt im Rahmen ihrer Krombacher Spendenaktion 100 x 2.500 € an gemeinnützige Institutionen. Dafür können natürliche Personen verschiedene Vereine, Institutionen o.ä. (nachfolgend „gemeinnützige Institution“) mit Sitz in Deutschland für eine Spende in Höhe von 2.500 € vorschlagen.
Aktionszeitraum für Vorschlag-Einreichungen: 01.10.2025 – 16.10.2025.
Teilnahmeschluss für die Einreichungen ist der 16.10.2025 um 23:59:59 Uhr.
Aktionszeitraum für Abstimmung ist voraussichtlich: 03.11.2025 – 16.11.2025
Teilnahmeschluss für die Abstimmung ist der 16.11.2025 um 23:59:59 Uhr.
Vorschläge einreichen können nur natürliche Personen ab 18 Jahren mit Wohnsitz und Adresse in Deutschland. Sollte der Vorschlag einer teilnehmenden Person ausgewählt werden, stimmt sie zu, im Rahmen der Spendenaktion richtige Angaben zu ihrer Person zu machen.
Diese Spendenaktion unterliegt deutschem Recht. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
2.1 Um eine gemeinnützige Institution für eine Spende vorzuschlagen, loggt sich der Teilnehmer mit seinem Krombacher+Account ein und füllt das Formular mit seinem Vorschlag für eine Spende auf der Krombacher Website (www.krombacher.de/spendenvorschlag) aus.
2.2 Sowohl Sitz als auch Hauptwirken der vorgeschlagenen gemeinnützigen Institutionen müssen in Deutschland liegen.
2.3 Um sicherzustellen, dass die vorgeschlagene Institution gemeinnützig ist, dürfen nur eingetragene Vereine (e. V.) vorgeschlagen werden. Zudem behält sich Krombacher vor, eine Bestätigung des jeweiligen Vereines zur Gemeinnützigkeit anzufragen, d. h. es muss dann bestätigt werden, dass es eine gültige Feststellung der Gemeinnützigkeit des Finanzamtes gibt. Ferner können Institutionen ausgeschlossen werden, die einen anderen Bierpartner als Krombacher haben oder in den letzten fünf Jahren bereits eine Spende im Rahmen der Krombacher Spendenaktion erhalten haben.
2.4 Mit dem Einsenden des Vorschlags erklärt sich der Teilnehmer mit diesen Teilnahmebedingungen einverstanden.
2.5 Einsendungen nach dem Teilnahmeschluss werden bei der Krombacher Spendenaktion 2025-2026 nicht berücksichtigt.
3.1 Krombacher ist berechtigt, unter allen bis zum 16.10.2025 vorgeschlagenen gemeinnützigen Institutionen eine Vorauswahl zu treffen, welche dann unter www.Krombacher.de/spendenvorschlag veröffentlicht werden. Alle Inhaber eines Krombacher+-Accounts können dann bis zum 16.10.2025 für eine gemeinnützige Institution ihrer Wahl abstimmen. Jeder Krombacher+-Account Inhaber hat dabei jeweils eine Stimme. Das Timing unterliegt Änderungen.
3.2. Die 50 gemeinnützigen Institutionen, welche nach Ablauf des 16.11.2025 die meisten Stimmen erhalten haben, erhalten jeweils eine Spende in Höhe von 2.500 €. Das Timing unterliegt Änderungen. Die anderen 50 Begünstigten werden durch ein internes Gremium gewählt, um möglichst vielfältige Bereiche des gesellschaftlichen Engagements zu unterstützen (Gesellschaft, Gesundheit, Senior:innen, Kinder und Jugendliche, Tierschutz, Sport, Sonstige; Änderungen vorbehalten).
3.3 Für alle eingereichten Vorschläge gilt: Krombacher behält sich zu jeder Zeit vor, Vorschläge über Institutionen, die nicht ihren Sitz in Deutschland haben oder nicht hauptsächlich in Deutschland wirken, von der Abstimmung auszuschließen. Ebenfalls können Institutionen, die nicht als gemeinnützig anerkannt, rechtswidrig oder entgegen der Unternehmenswerte/ Branchenregularien handeln, o.ä., vom Abstimmungsverfahren ausgeschlossen werden.
3.4 Jede Spende durch Krombacher erfolgt freiwillig und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, Ein Anspruch eines Teilnehmers, eines Krombacher+-Account Inhabers oder einer gemeinnützigen Institution auf die Spende besteht nicht.
Die Datenschutzhinweise finden Sie unter https://www.krombacher.de/datenschutz.
5.1 Krombacher haftet in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
5.2 In sonstigen Fällen haftet Krombacher – soweit in Ziffer 6.3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist die Haftung von Krombacher vorbehaltlich der Regelung in Ziffer 6.3 ausgeschlossen.
5.3 Die Haftung von Krombacher für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und – ausschlüssen unberührt.
6.1 Krombacher behält sich das Recht vor, insbesondere aus technischen Gründen, die Erreichbarkeit des Wettbewerbs einzuschränken oder für einen vorübergehenden Zeitraum auszusetzen. Hieraus resultieren keine Ansprüche gegen den Veranstalter.
6.2 Krombacher behält sich das Recht zur Änderung dieser Teilnahme- und Datenschutzbedingungen vor. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Teilnahme unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der Teilnahmebedingungen im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame oder durchführbare Regelung treten, deren Wirkung der Zielsetzung am nächsten kommt, die Krombacher mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt hat. Krombacher behält es sich vor, die Aktion jederzeit ohne Angabe von Gründen zu beenden / abzusagen.
Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen dem Teilnehmer und Krombacher gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.